Der Umgang mit Asbest birgt viele Gefahren für die Gesundheit. Daher werden auch an die Entsorgung von Asbest besondere Anforderungen gestellt. Grundsätzlich dürfen Asbestabfälle nur in Big Bags verpackt angeliefert werden. Die aktuelle Entsorgungsgebühr entnehmen Sie bitte der Preisliste für die Deponien Wicker und Brandholz.

Wegen der Krebsgefahr ist bei der Entsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern größte Vorsicht geboten.Was ist Asbest ?

Das Wort Asbest kommt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie "unveränderlich" oder "unauslöschlich". Bei Asbest handelt es sich im wesentlichen um zwei Gruppen von Silikatmineralen (Hauptbestandteile Silizium und Sauerstoff).

Asbestminerale kommen in natürlichen Gesteinen vor. So wurden beispielsweise in den norditalienischen Alpen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts große Mengen Asbest abgebaut - überwiegend im Untertagebergbau. Viele der im Abbau eingesetzten Bergleute sind 20-40 Jahre später an den durch Asbest hervorgerufenen Erkrankungen gestorben.

Je nach Weiterverarbeitung unterscheidet man zwischen Hartasbest bzw. Weißasbest und schwachgebundenem Asbest bzw. Spritzasbest. Hartasbest besteht aus 10-15 % Asbestfasern und entsprechend zu 85-90% aus Zement. Schwachgebundener Asbest besteht i.d.R. zu 60% aus Asbestfasern. Zusammen machen diese beiden Produktgruppen mit 94% den Hauptanteil der industriell verwendeten Asbestwerkstoffe aus. Als bekanntestes Produkt sei hier Eternit aufgeführt.

Wie erkennt man Asbest?

Das ist oft nicht ganz einfach.

Asbesthaltige Materialien

  • sind weiß bis grau (sofern nicht gefärbt),
  • zeigen mindestens im Anbruch faserige oder wollartige Strukturen,
  • sind nicht brennbar und verkohlen auch nicht,
  • fühlen sich fettig an, ohne dass die Haut fettig wird.

Weitere Anhaltspunkte, in welchen Erzeugnissen Asbest enthalten sein kann, gibt die folgende Produktliste:

Abdichtungen von Wandöffnungen
Abluftkanälen
Abwasserrohren
Asbestmatten
Asbestpapieren
Asbestpappen
Asbestschnüren
Asbestzement-(Well)-Platten
Bitumenbahnen
Bodenbelägen
Brandabschottungen
Brandschutz für Stahlkonstruktionen
Brandschutzanstrichen
Brandschutzklappen
Brandschutzmatten
Brandschutztüren
Brandschutzverkleidung
Bremsbelägen
Bügeleisen
Dachplatten
Dachschindeln
Dachziegeln
Deckenplatten
Dehnfugendichtungen

Dichtungen
Elektroherden
Elektroisolation
Elektroschaltkästen
Fassadenverkleidungen
Filtern
Flachdichtungen
Formmassen
Fugendichtungen
Handschuhen
Heißrauchleitungen
Heizkörperverkleidungen
Hitzeschutzverkleidung
Isoliermatten
Isolierung von Kühlbehältern
Isolierungen in Ofenanlagen
Isolierungen von Kühlräumen
Kamintürdichtungen
Kanalisationsrohren
Kesseltürdichtungen
Kinderspielzeug
Kittmassen
Korrosionsschutzanstriche
Kupplungsbelägen
Pumpendichtungen

Rauchrohrdichtungen
Rohrabschottungen
Rohren
Rohrschellen
Schalldämmbeschichtung
Schalldämmplatten
Schläuchen
Schnüren
Schutzkleidung
Schweißunterlagen
Speichermassen für Wärmerückgewinnung
Spritzmassen
Spritzputz
Straßendeckenschichten
Trägermaterial für Heizwicklungen
Trennwänden
Türzargenfüllungen
Ummantelung von Lüftungskanälen
Unterbodenschutz
Verstopfmassen
Vliesen
Wärmeschutzplatten in Nachtspeicheröfen
und viele andere mehr...

 

Angebrochene Asbestzementplatten (Eternit) weisen an den Bruchkanten überstehende Faserenden auf. Die neuen asbestlosen Platten besitzen demgegenüber einen rauen, aber nicht faserigen Bruch. In einigen Stoffen wie z.B. asbesthaltigen PVC-Bodenbelägen, erkennt in der Regel nur der Spezialist den Schadstoff.

Asbestsymbole

Verbotssschild nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Warnhinweise nach UVV
Gefahrgutsymbol für den Transport asbesthaltiger Güter

Verbotssschild nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Verbotssschild nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Warnhinweise nach UVV
Gefahrgutsymbol für den Transport asbesthaltiger Güter

Warnhinweise nach UVV

Verbotssschild nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Warnhinweise nach UVV
Gefahrgutsymbol für den Transport asbesthaltiger Güter

Gefahrgutsymbol für den Transport asbesthaltiger Güter


Gesundheitsgefahren

Asbestfasern lassen sich sehr leicht freisetzen und gefährden die Gesundheit des Menschen. Aufgrund dieses hohen Gefahrenpotentials wurde Asbest in die Liste der Gefahrgüter aufgenommen.

Bereits seit 1936 ist Asbestose als Berufserkrankung anerkannt. Die Gefährlichkeit asbesthaltiger Materialien rührt von der Eigenschaft des Minerals Asbest, winzige (praktisch unsichtbare) Fasern zu bilden, die bei mechanischer Beanspruchung oder Luftverwirbelung in die Atemluft gelangen. Beim Einatmen werden Fasern bestimmter Größen in die Lunge eingelagert und können dort schwerste Krankheiten mit überwiegend tödlichem Ausgang hervorrufen. Rauchen in Verbindung mit Asbestexposition erhöht das Erkrankungsrisiko um ein Vielfaches. Asbeststäube sind insofern besonders heimtückisch, als die Folgeerkrankungen in der Regel erst 20-30 Jahre nach der Einlagerung in die Lunge ausbrechen. Aufgrund der erläuterten Gefahren ist das Einatmen von Asbeststäuben soweit irgend möglich zu vermeiden. Essen, Trinken und Rauchen oder das Aufbewahren von Lebens- und Genussmitteln in asbesthaltiger Umgebung hat zu unterbleiben. Vor jeder Mahlzeit sind Hände und Gesicht mit Wasser und Seife zu reinigen. Kontaminierte Kleidung ist zu reinigen bzw. speziellen Behandlungsverfahren zu unterziehen.

Weitere Informationen über die Gesundheitsgefahren von Asbest gibt das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg in seinem externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Krebsinformationsdienst.

Beispiele für Arbeiten, die Asbestfasern freisetzen:

  • Zerschlagen von Asbestzementplatten 100 Mio. Fasern/m3
  • Bearbeiten mit einer Stahlbürste 1 Mio. Fasern/m3
  • Bearbeiten mit Hochdruckreiniger 0,5 Mio. Fasern/m3
  • Bearbeiten durch Nassbürsten 0,04 Mio. Fasern/m3

Richtlinie für die Entsorgung von Abfällen, die Asbest / Mineralfasern enthalten

Auf dem Recyclinghof Flörsheim-Wicker können ausschließlich Kleinanlieferer asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfasern (KMF) bis zu einer Jahresmenge von 2 Tonnen anlieferen.

Generell müssen diese Stoffe (asbesthaltig und KMF) getrennt von anderen Abfällen angeliefert werden.

Wenn die Jahresmenge pro Abfallart 2 Tonnen überschreitet, ist der Abfall über die HIM, Telefon: 06258 895-0, zu entsorgen.

Transport- und Anlieferbedingungen

Während des Transportes müssen asbesthaltige Teile und künstliche Mineralfasern so gesichert sein, dass keine Fasern freigesetzt werden können. Im allgemeinen heißt das, die konditionierten asbesthaltigen Güter und künstlichen Mineralfasern sind in Big Bags oder in Säcke (nur mit KMF künstlicher Mineralfaser) mit mindestens 0,4 mm Dicke staubdicht zu verpacken und anzuliefern.

Anlieferungszeiten für Kleinanlieferer

Mo.- Fr.  7.30 - 16.00 Uhr

Samstag 8.00 - 13.00 Uhr

Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte

Nicht alle Nachtspeichergeräte enthalten Asbest. Welche hiervon betroffen sind erfahren Sie beim Gerätehersteller oder bei den Energieversorgungsunternehmen. Asbest kann bei diesen Geräten in folgenden Teilen vorhanden sein: Kernsteinplatten, Kernabdeckplatte, zwischen Wärmedämmung und Kernsteinen, Dämmstoffhülse der Steuerpatrone, Dichtungsstreifen oder Dämmscheiben am Ventilatorgehäuse.

Die Dringlichkeit des Austauschs kann durch ein sachkundiges Fachunternehmen bewertet werden (i.d.R. Elektroinstallations- und ASI-Firmen). Der Austausch ist ebenfalls durch ein sachkundiges Fachunternehmen auszuführen. Sachkunde setzt eine Schulung nach TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) mit Zertifikat voraus.

Entsorgung von asbesthaltigen Nachtspeicherheizgeräten

Neben den Gefahren, die vom Asbest ausgehen, bergen viele Nachtspeichergeräte noch eine andere Gefahr: wasserlösliches Chrom VI. Dieses kann leicht ausgewaschen werden und ins Grundwasser gelangen.

Aufgrund der Möglichkeit der nahezu vollständigen Wiederverwertung der Altgeräte und in Anbetracht der problematischen Entsorgung wurden asbesthaltige Elektronachtspeicherheizgeräte bereits 1992 von der Deponierung ausgeschlossen.

Für Elektronachtspeicherheizgeräte gibt es ordnungsgemäße Verwertungswege. Die asbesthaltigen Geräte werden dabei über eine staubsichere abgeschlossene Demontageeinrichtung umweltgerecht und unter Verwertung fast aller Bestandteile außer Asbest zerlegt.

Für Ausbau, Abholung und Entsorgung von Nachtspeichergeräten wenden Sie sich bitte an eines der folgenden Fachunternehmen:

Krebs Resorg GmbH
Jakob-Mönch-Straße 5
Offenbach
Tel.: 069 / 890 105-0

 

EL-REC GmbH Elektronic-Recycling
Homburger Landstr. 122
Oberursel
Tel.: 06003 / 934804

 

Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH
NL Büdingen
Industriestraße 31
63654 Büdingen
Hr. Frey Tel.: 06042 / 9611-62

Fa. Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG
Nassaustraße 13-15
65719 Hofheim-Wallau
Herr Reichenecker Tel.: 06122-800134

 

 

Bezug von Big Bags:

RMD
Rhein-Main Deponie GmbH                            
Recyclinghof Wicker
Rhein-Main-Deponiepark 1
65439 Flörsheim-Wicker
Tel.: 06145 / 9260-3530

 

RMD
Rhein-Main Deponie GmbH
Recyclinghof Brandholz
Brandholz 1
61267 Neu-Anspach
Tel.: 06081 / 4425-11

 

A. Schneider 5. Baustoffhandel
Ingelheimer Straße
F-Schwanheim
Tel.: 069 / 93526130

 

Schaffer Verpackungen
Schultheißenweg 105
60489 Frankfurt
Tel.: 069 / 97848150

 

Nittel GmbH & Co KG
Kelsterbacher Straße 18
65479 Raunheim
Tel.: 06142 / 9767-0
 

Muldendienst West GmbH
Intzestr. 24
60314 Frankfurt
Tel.: 069 / 2443620

F E S
Heddernheimer Landstr. 157
Frankfurt
Tel.: 069 / 212 31 221
 

ASV Arbeits Schutz Vallet e.K.
Ingrid Vallet
Charlottenburger Allee 37
52068 Aachen
Tel.: 0241 / 9660689

Euro-Planen & Service GmbH
Wächtersbacher Str. 59-61
Frankfurt
Tel.: 069 / 4200060

 


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